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Zehlendorfer Germanistik Symposium, Trverna, Südtirol

Neueste Ergebnisse zum Diskurs über Ehe und Hehe.

Der neue Begriff HEHE wurde zwar in den letzten Jahren breit rezipiert, konnte aber keine verständnisorientierende Kraft entfalten, weil die einen das Anfangs-H zwar richtig als homosexuell interpretierten, andere aber das H als heterosexuel auslegten und den neuen Begriff sogleich ausschließlich für eine Bezeichnung heterosexueller Paarbeziehungen in Anspruch zu nehmen versuchten. Vor diesem Hintergrund kann vielleicht eine Ausdifferenzierung von Hehe in HEEHE und HOEHE (gesprochen Höhe) weiterhelfen, die allerdings beide vom Begriff der Familie (lat. FAMILIA) zu unterscheiden wären.
Unter HEEHE wäre dann eine wie auch immer gemeinte Paarbeziehung heterosexueller Ausgangspartner zu versehen. Diese funktioniert entgegen weit verbreiteten Vorstellungen dauerhaft nicht als eine pädagogische Institution der wechselseitigen Erziehung kinderloser Männer und Frauen, sondern droht als als Erziehungsanstalt immer wieder zu scheitern. HOEHE wäre dagegen eine Lebensform homosexueller Partner, die sich, wie schon der Begriff besagt, insofern auf einem höheren Niveau bewegt, als in der HOEHE der Kampf um die Vorherrschaft eines Geschlechts über das andere allenfalls imitiert werden kann, von der Sache her aber endgültig obsolet geworden ist. Während Übergänge zwischen HEEHEN und HOEHEN per definitionem ausgeschlossen sind, scheinen Übergänge von HEEHEN und HOEHEN in familienförmige Formen des Zusammenlebens durch Annahme eines selbstproduzierten oder mit fremder (externer) Hilfe ko-produzierten oder auch adoptierten Nachwuchses durchaus möglich zu sein. Bleibt noch zu klären, ob HEEHEN, und wenn ja in welchen Formen, und HOEHEN, und wenn ja in welchen Formen, unter den Schutz des GG zu stellen sind. Soweit man unter beiden Lebensformen solche zu einem wechselseitig unnützen Gebrauch der Geschlechtswerkzeuge versteht, könnte eine Lösung der gegenwärtig nicht abschließend geklärten Frage darin bestehen, HEEHEN und HOEHEN keinen Schutz des GG zu gewähren und einzig die FAMILIE unter den Schutz des GG zu belassen. Ein der FAMILIE vorbehaltenes Familienmitgliedersplitting müsste dann durch eine Anhebung der Besteuerung der HEEHEN wie HOEHEN finanziert werden, die sich eines nützlichen internen oder externen Einsatzes der Reproduktionswerkzeuge enthalten.