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pruchen [proch, geprucht]

verb. [pru-chen] fisk. legal Steuern verkürzen. Ursprünglich das Argumentieren am Fürstenhof des frühen Mittelalters mit dem Ziel, die Abgaben des Zehnten erlassen oder doch vermindert zu bekommen. War der Pruch erfolgreich, ermäßigte sich die Abgabe z.B. vom Zehnten um eins auf den Elften. Daher stammt der heute bei Steuerberatern gebräuchliche Begriff -> Einspruch. Der aus der weitaus seltener erfolgten Ermäßigung des Zehnten auf den Zwölften abgeleitete Begriff Zweipruch ist heute nicht mehr gebräuchlich und wurde deshalb nicht in das Neuwörterbuch aufgenommen.

Puderfräse, [pl. -n]

f. [Pu-der-frä-se] tech. Nicht mehr gebräuchliches Werkzeug für die Gravur von Mehlsäcken. Der einzige deutsche Hersteller Stihl (-> Kettensägenmassaker) gab Produktion und Vertrieb auf, als minderwertige chinesische Kopien den Markt überschwemmten und mehrere Menschen dabei ertranken.